
- Zahnersatz, Zahnreinigung, Kieferorthopädie
- Gesundheitsprüfung notwendig
- Wartezeit von 6 Monaten
- 75 % Erstattung auf Zahnarztrechnung
- bestes Preis-Leistungs-Verhältnis



Die von der AXA Krankenversicherung AG angebotene Zahnzusatzversicherung DENT Komfort-U bietet umfangreiche Leistungen im Bereich der Zahnvorsorge. Die Leistungen betreffen die Kostenübernahme für Zahnersatz, für medizinisch indizierte Zahnbehandlungen, für Prophylaxen, für professionelle Zahnreinigungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen. Die Erstattungen umfassen bis zu 75% der Rechnungsbeträge, wobei einzelne Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres nach oben begrenzt sind.

Für die Kostenübernahmen muss kein Bonusheft geführt werden. Sofern ein Heil- und Kostenplan vorhanden ist, wird empfohlen, diesen bei der Versicherung einzureichen. Bei einer Behandlung durch Zahnärzte ohne Kassenzulassung erfolgt eine reduzierte Leistung. Die Beitragsberechnung erfolgt ohne Alterssparanteil. Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Grundsätzlich hat der Versicherte einen umfassenden Versicherungsschutz. Jedoch sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen. So werden zum Beispiel keine Kostenerstattungen bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen und deren Folgen geleistet.
Vor Vertragsabschluss findet eine umfassende Befragung zur Gesundheit des Versicherten statt. Die Beantwortung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Bekannten Krankheiten und Beschwerden müssen angegeben werden. Falsche oder lückenhafte Auskünfte können eine rückwirkende Erhöhung der Prämie und auch eine rückwirkende Aufhebung des Versicherungsvertrages nach sich ziehen. Während der Laufzeit der Versicherung bestehen keine weiteren vom Versicherten zu beachtende Verpflichtungen, sofern kein Versicherungsfall eintritt.
Die Versicherung beginnt nach Erhalt des Versicherungspolice mit ersten Prämienzahlung. Die Zahnzusatzversicherung wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mindestvertragslaufzeit der Zahnzusatzversicherung ist zwei Jahre. Nach zwei Jahren kann die Zahnzusatzversicherung erstmals unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden.
ALLE TARIFE DER AXA
Tarif Dent
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Tarif Dent Komfort
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Tarif Dent Premium
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Zahnersatz
Die Kostenübernahme unterscheidet sich je nachdem, ob die Behandlung im Rahmen der privatärztlichen oder der Regelversorgung stattfindet.
Inhaltsverzeichnis
Entscheidet man sich für die Regelversorgung werden bis zu 100% der Kosten einschließlich der Leistungen durch die GKV für Zahnersatz sowie für Inlays übernommen. Erstattet werden auch Verblendungen bis Seitenzahn Nummer 6. Hinsichtlich der Kosten für Implantate oder Inlays bestehen keine Obergrenzen. Sofern vorhandener Zahnersatz festsitzend und herausnehmbar ist, ist er mitversichert.
Zahnbehandlungen
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Erstattet werden bis zu 75% der Aufwendungen für medizinisch indizierte Behandlungen. Geleistete Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse werden in Abzug gebracht. Die Erstattungen umfassen auch Zahnfüllungen, sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbissschienen. Erstattungsfähig sind ebenso Füllungen für Milchzähne.
Zahnreinigung
Es werden ebenso bis zu 75% der Kosten für die Zahnprophylaxe sowie für die professionelle Zahnreinigung erstattet, wobei auch hier Leistungen der gesetzliche Krankenkasse oder der Heilfürsorge eingeschlossen sind. Die Leistung für die professionelle Zahnreinigung ist allerdings auf 100,– Euro pro Jahr begrenzt. Hierunter fallen auch Fissurenbehandlungen (Versiegelung). Milchzähne sind mitversichert.
Kieferorthopädie
Für Versicherte bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres gilt, dass 75% der Kosten erstattet werden. Falls die gesetzliche Krankenkasse Leistungen erbringt, werden 75% der Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits erstatteten Kosten übernommen. Der Höchstbetrag für Erstattungen für kieferorthopädische Behandlungen liegt bei insgesamt 750,– Euro.
Für Versicherte ab dem 19. Lebensjahr gilt, unter der Bedingung, dass die kieferorthopädische Behandlung von einem Unfall herrührt, dass bis zu 75% der Kosten, übernommen werden, wobei auch hierbei Kostenerstattungen seitens der gesetzlichen Versicherung abgezogen werden.
Vorteile
- sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
- fehlende Zähne können mitversichert werden
- bereits vorhandener Zahnersatz oder Prothesen können mitversichert werden
- Versicherte Personen haben das Recht zum 01.04. des sechsten Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif AXA DENT Premium zu wechseln.
Nachteile
- keine Alterungsrückstellungen
- Verlängerte Zahnstaffel bei mehr als einem fehlenden Zahn.
Fazit
Insgesamt ist die Zahnzusatzversicherung Axa Dent Komfort U eine recht komfortable Absicherung mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.
Die Prämienkalkulation erfolgt ohne Alterssparanteil und ist damit auch für ältere Personen geeignet. In den ersten vier Jahren sind die Erstattungen mittels einer Zahnstaffel nach oben hin begrenzt.
Kostenerstattung
Zahnersatz | |
Kronen, Brücken, Prothesen | 75% inkl. GKV-Vorleistung |
Implantate | 75% inkl. GKV-Vorleistung |
Keramikverblendung | 75% inkl. GKV-Vorleistung |
Inlays, Onlays | 75% inkl. GKV-Vorleistung |
Zahnbehandlung / Zahnreinigung | |
Zahnreinigung/Prophylaxe | 100% (bis zu 100,- Euro im Versicherungsjahr) |
Kunststoff- und Kompositfüllungen | 75% |
Wurzelbehandlung | 75% |
Parodontosebehandlung | 75% |
Kieferorthopädie | |
Kieferorthopädische Maßnahmen nach den KIG-Stufen 3-5 | 75% (max. 750 €) |
Kieferorthopädische Maßnahmen | 75% |
Kosten pro Monat
Alter | Kosten |
0 – 20 Jahre: | 12,58 Euro |
21 – 40 Jahre: | 14,71 Euro |
41 – 45 Jahre: | 22,65 Euro |
46 – 50 Jahre: | 24,61 Euro |
51 – 55 Jahre: | 25,72 Euro |
56 – 60 Jahre: | 27,72 Euro |
Ab 61 Jahre: | 32,22 Euro |
Wartezeiten
Die Wartezeiten im Überblick | |
Zahnersatz | 6 Monate |
Zahnbehandlung | 6 Monate |
Zahnreinigung | 6 Monate |
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen | |
1. Versicherungsjahr | höchstens 800,- Euro |
1.-2. Versicherungsjahr | höchstens 1.800,- Euro |
1.-3. Versicherungsjahr | höchstens 2.800,- Euro |
1.-4. Versicherungsjahr | höchstens 3.800,- Euro |
Ab dem 5. Versicherungsjahr | keine Leistungsbegrenzungen – unbegrenzte Erstattung |
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