Die besten Banken im Vergleich

Kinderkonto

Übung macht den Meister, das gilt auch in Sachen Finanzen und deren Umgang. Umso früher ein Kind den Umgang mit dem Geld lernt, desto eigenständiger werden sie. Am besten geht dies mit einem Konto für Kinder. Ein Kinderkonto ist nichts anderes als ein Girokonto mit Guthabenbasis. Eine Bankkarte dafür kann von der jeweiligen Bank ausgehändigt werden. Das Kinderkonto wird dafür verwendet, um das Taschengeld aufzubewahren und dass das Kind damit den Umgang mit Geld erlernt. Das Taschengeldkonto wird immer als Guthabenkonto benutzt, ein Kind hat ja noch kein monatliches Einkommen wie zum Beispiel ein Gehalt, deswegen ist auch kein Dispositionskredit verfügbar. Die Kinder können nur über das Geld verfügen, dass sie auch wirklich haben beziehungsweise was auf dem Konto eingezahlt wurde.

Ab wann kann man ein Konto dieser Art eröffnen

Im Gesetzt steht, dass Kinder die das 7. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, geschäftsunfähig sind, wenn man für sein Kind vor dem 7. Lebensjahr ein Konto eröffnen möchte, muss man das auf den Namen der Eltern machen und gegebenenfalls später umschreiben. Der § 104 Nr. 1 BGB besagt, dass wer geschäftsunfähig ist keine rechtliche Macht hat um Willenserklärungen abzugeben oder Rechtsgeschäfte selbst zu tätigen. Ab dem 7. Lebensjahr ist das Kind beschränkt Geschäftsfähig, nun kommt auch der Taschengeldparagraph ins Spiel. Bei vielen Banken kann man ab dem 7. Lebensjahr ein Kinderkonto eröffnen, natürlich gibt es für dieses Konto bestimmte Bedingungen. Meistens kann man diese Konten bis zu dem 17. Lebensjahr führen. Danach kann man es zu einem „richtigen“ Girokonto umwandeln oder man nimmt das Geld und geht zu einer anderen Bank etc. Natürlich kann man das Geld auch einfach ausgeben;)

Was zeichnet ein Kinderkonto aus

Für ein Konto dieser Art fallen natürlich keine Kontoführungsgebühren an. Der gesetzliche Vertreter (Eltern) müssen natürlich bei der Eröffnung des Kontos zustimmen. Bareinzahlungen auf das Konto sollten möglich sein, Kontoauszüge sollten auch Kostenfrei sein und im besten Fall verzinst die Bank noch das Guthaben auf dem Konto. Was für Verfügungen das Kind in Bezug auf das Konto hat, wird die Bank mit den Eltern absprechen. Mit einem Konto dieser Art sind Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen (auch online) möglich.

Sinn und Zweck

Bei den Überweisungen der Kinder kommt der Taschengeldparagraph wieder zum Einsatz. Überweisungen können von Minderjährigen dann durchgeführt werden, wenn der Minderjährige dies mit eigenen Mitteln bewerkstelligen kann (eigenes Taschengeld). Natürlich kann man mit den Kinderkontos keine Kreditgeschäfte eingehen. Bei diesen Kontos werden keine Kreditkarten ausgegeben, da schlichtweg das geregelte einkommen fehlt. Eine Möglichkeit ist aber, eine Prepaid Kreditkarte zu beantragen für seinen Sprössling, dies verhält sich so ähnlich wie eine Handy-Prepaid-Karte. Man bezahlt einen gewissen Betrag ein und diesen kann man dann verbrauchen. Wenn dieser aufgebraucht ist, ist Schluss.

Es ist immer ganz klar ein Vorteil, wenn Kinder schon früh mit Geld umgehen können. Schon der Umgang mit kleinen Beträgen zeigt den Kindern der richtige Umgang und das Verständnis für das liebe Geld. Die Kinder lernen wie man Kontoauszüge liest und wie man Überweisungen tätigt. Sie Erfahren die technischen und organisatorischen Abläufe und lernen auch wie man haushält.

Steuerliche Bedingungen

Bei so einem Konto gilt es zu beachten, dass sie auch der Abgeltungssteuer und der Kapitalertragssteuer unterliegen. Diese muss man an das Finanzamt abführen. Da es sich aber bei diesen Konten meist um geringe Beträge handelt, kann man ganz einfach einen Freistellungsauftrag einrichten, so muss man nicht ab dem ersten Euro erwirtschaftetem Zins Steuern an das Finanzamt abführen, sondern hat jährlich einen Freibetrag von 801 €.